Österreich ist barrierefrei. Ja? Nein? Vielleicht?
Ab dem 1.1.2016 ist der öffentliche Raum in Österreich barrierefrei. Juchu! Oder? Was heißt das? Und wie barrierefrei ist Österreich jetzt schon – im Jahr 2015?
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Kurzbeschreibung
Die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit geht auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 zurück, wonach per 2016 alle Gebäude im öffentlichen Raum, die Handels- und/oder Dienstleistungen erbringen, barrierefrei zugänglich sein müssten. Eigentlich. Neubauten mussten schon ab 2006 barrierefrei erbaut werden. Eigentlich. Das betrifft alle Bauten in Bundeskompetenz. Für Verkehrsbetriebe und den Straßenraum gelten andere Fristen als für Handel und Dienstleistungen. Darüber hinaus gibt es neun Landeskompetenzen und neun Bauordnungen, in denen Barrierefreiheit unterschiedlich gut verankert ist. Mit einem Wort: Es ist kompliziert.
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