Kein Wahlausschluss für betreute Menschen in Deutschland

Thema/Rubrik
Meldungen / Deutschland
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Kurzbeschreibung
Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in Deutschland können auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen – eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts mit Vorgeschichte.
Erschienen in

2/2019
Therapeutischer Dialog

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