Keine pauschale Ablehnung von behinderten Versicherungswerbern

Thema/Rubrik
Aus der Behindertenanwaltschaft Österreichs
Autor:in
Kurzbeschreibung
Frau S. interessierte sich für eine private Krankenzusatzversicherung. Den ihr zugesandten Unterlagen zur Beantragung eines derartigen Versicherungsvertrags war unter anderem eine „Erklärung zum Gesundheitszustand“ beigeschlossen. Diese musste ausgefüllt und unterfertigt werden, um überhaupt einen vollständigen und damit gültigen Antrag für den Versicherungsvertrag abgeben zu können.
Erschienen in

4/5/2017
Inklusion: Niemanden zurücklassen!

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