Keine pauschale Ablehnung von behinderten Versicherungswerbern
Thema/Rubrik
Aus der Behindertenanwaltschaft Österreichs
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Autor:in
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Kurzbeschreibung
Frau S. interessierte sich für eine private Krankenzusatzversicherung. Den ihr zugesandten Unterlagen zur Beantragung eines derartigen Versicherungsvertrags war unter anderem eine „Erklärung zum Gesundheitszustand“ beigeschlossen. Diese musste ausgefüllt und unterfertigt werden, um überhaupt einen vollständigen und damit gültigen Antrag für den Versicherungsvertrag abgeben zu können.
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Erschienen in
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