Unbenutzbarer Lift diskriminiert behinderten Wohnungsinhaber
Thema/Rubrik
Magazin - Aus der Behindertenanwaltschaft Österreichs
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Autor:in
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Kurzbeschreibung
Ein stark gehbehinderter Mann (Grad der Behinderung 80%) wohnt seit 1940 in einer Mietwohnung im dritten Stock eines Wiener Zinshauses. Das Wohnhaus hatte seit 1945 einen Personenaufzug. Im Zuge einer Inspektion durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) im Jahr 2007 wurde der Hauseigentümer vom TÜV aufgefordert, den Aufzug technisch zu sanieren.
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Erschienen in
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