Deutsche Bahn informiert über Hilfen
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Thema/Rubrik
Mobilität
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Autor:in
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Kurzbeschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf Nachteilsausgleiche im Personennahverkehr: Sie können in den Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse kostenlos reisen.
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Erschienen in
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