Deutsche Bahn informiert über Hilfen

Thema/Rubrik
Mobilität
Autor:in
Kurzbeschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf Nachteilsausgleiche im Personennahverkehr: Sie können in den Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse kostenlos reisen.
Erschienen in

1/2017
Erzähltes Leben

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