Fr 28.10.2016, 09:00-17:00 Uhr

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung mit DKGS Mag. iur. Sonja Haubitzer M.Ed - 9560 Feldkirchen

Leidet eine Person an einer pychischen Krankheit oder ist sie geistig nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils zu erledigen ist ein Sachwalter zu bestellen. Als Instrument der Selbstbestimmung hat der Gesetzgeber die Vorsorgevollmacht ermöglicht.
Die Patientenverfügung bietet jeden die Möglichkeit auf eine spätere ärztliche Behandlung Einfluss zu nehmen, und damit sein Selbstebestimmungsrecht zu wahren, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Inhalte:
-die Patientenverfügung
-Vorsorgevollmacht
-Darstellung Rechtslage hinsichtlich der Einwilligung von Behandlungen
Ziele:
-Sinn und Zweck der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
-Können Bewohner mit Demenz noch in eine med. Behandlung einwilligen?
-Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht abschließen?
-Welchen Vorteil hat die Vorsorgevollmacht?

Zielgruppe: Fachpersonal aus dem Gesundheits-und Krankenpflegebereich
Arbeitsweise: Vortrag - Disskusion Erarbeitung des Themas anhand von Fallbeispielen
Veranstaltungsort: Haus Philippus, Martin-Luther-Straße 13, 9560 Feldkirchen / Kärnten
Seminarbeitrag. € 143,- inkl. 10% Ust.
Teilnehmerzahl: 15
Anmeldeschluss: 14. Oktober 2016
Email: office@akademie-delatour.at
Web.: https://www.akademie-delatour.at