Lücken im Gesetz beseitigen
Eine scheinbar weitgehend unbekannte Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierungen im täglichen Leben: Artikel III Abs. 1 Z. 3 EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsvefahrensgesetzen)
Thema/Rubrik
Aus der Behindertenanwaltschaft Österreich
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Autor:in
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Kurzbeschreibung
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Erschienen in
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