Wo bleibt die Behörde, wenn es um Barrierefreiheit geht?
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Thema/Rubrik
Gut zu wissen
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Kurzbeschreibung
Stellen Sie sich vor, Sie eröffnen ein neues Lokal. Sie beantragen die Betriebsanlagengenehmigung, die Gewerbebehörde prüft Brandschutz, Lärm, Hygiene, Lüftung. Es gibt einen ganzen Katalog an Vorgaben, der eingehalten werden muss, bevor die Türen aufgehen dürfen. Nur eines wird nicht geprüft: ob Menschen mit Behinderungen das Lokal überhaupt betreten, sich darin bewegen oder die Toilette benutzen können.
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Erschienen in
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