Gemeinsam Rechte durchsetzen
Wie die Verbandsschlichtung Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht verhilft
Menschen mit Behinderungen erleben 20 Jahre nach In-Kraft-Treten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes leider immer noch Diskriminierungen in viel zu vielen Lebensbereichen. Sie erhalten keinen Zugang zu Gebäuden, zu Informationen, zu gleichen Arbeitsbedingungen oder zu Dienstleistungen. Oft sind es aber nicht böse Absichten, sondern gewachsene Strukturen, die ausschließen. Doch egal, aus welchem Grund Diskriminierungen entstehen – sie dürfen nicht folgenlos bleiben. Gerade dort, wo Abläufe standardisiert sind, wird Ausschluss schnell als unveränderbar dargestellt. Strukturen lassen sich ändern, wenn rechtliche Vorgaben verbindlich umgesetzt werden. Das Behindertengleichstellungsrecht stellt dafür wichtige Instrumente zur Verfügung, die vielen nicht ausreichend bekannt sind. Viele wissen etwa nicht, an wen sie sich wenden können, wenn ein Gespräch im Alltag ins Leere läuft. Als Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kann ich zum Beispiel Anträge auf Verbandsschlichtung und Verbandsklagen einbringen. Im Jahr 2025 wurden sogar neun solcher Anträge auf Verbandsschlichtung beim Sozialministeriumservice eingereicht.
Ein häufiges Problem bei der Rechtsdurchsetzung ist, dass sich viele Menschen mit ihren Anliegen alleingelassen fühlen. Ein Verfahren gegen eine große Organisation oder öffentliche Stelle wirkt oft einschüchternd, kostet Zeit, Energie und auch Mut. Manche fürchten negative Folgen, wenn sie sich wehren. Genau hier setzt die Idee der kollektiven Rechtsdurchsetzung an. Verbandsschlichtungen und Verbandsklagen sind möglich, ohne dass individuelle Personen im Vordergrund stehen müssen. Das entlastet die Einzelnen und stärkt ihre Position.
Die Verbandsschlichtung als Möglichkeit bei strukturellen Diskriminierungen
Die Verbandsschlichtung ist der erste Schritt der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Sie ermöglicht es, bestehende Barrieren oder diskriminierende Regelungen zu klären, ohne dass ein Gericht involviert sein muss. In einem strukturierten und moderierten Verfahren beim Sozialministeriumservice kommen die Verbände mit den diskriminierenden Personen oder Organisationen an einen Tisch. Ziel ist es nicht, Gewinner:innen oder Verlierer:innen zu produzieren, sondern gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, um Österreich zu einem inklusiven und barrierefreien Ort zu machen. So können Verbandsschlichtungen zu konkreten Vereinbarungen führen, wie zum Beispiel zur schrittweisen Herstellung von Barrierefreiheit oder der Anpassung von konkreten Abläufen und Angeboten. Besonders wertvoll ist, dass diese Lösungen auch das Selbstverständnis der diskriminierenden Organisationen ändern können und damit über den Anlass hinaus Wirkung entfalten.
Die Verbandsklage als nächster Schritt
Nicht immer sind freiwillige Lösungen ausreichend oder ist der Wille vorhanden, Diskriminierungen zu beheben. Wenn die Diskriminierung fortbesteht und strukturell verankert ist, steht die Möglichkeit der Verbandsklage offen. Mit ihr kann gerichtlich festgestellt werden, dass bestimmte Regelungen und Praktiken gegen das Gleichbehandlungsrecht verstoßen. Dabei geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Veränderung. Die gerichtliche Klärung setzt Standards, an denen sich auch andere Anbieter:innen orientieren können. Verbandsklagen sind ein wichtiges Instrument, um klare rechtliche Maßstäbe zu schaffen und langfristige Verbesserungen zu erreichen.
Beide Instrumente zeigen, dass Gleichbehandlung keine private Angelegenheit ist, sondern ein öffentliches Interesse und eine gemeinsame Aufgabe. Verbandsschlichtung und Verbandsklage helfen, Diskriminierungen sichtbar zu machen und strukturell abzubauen. Sie sind genau dort besonders wertvoll, wo einzelne Personen diesen Weg nicht alleine gehen können oder wollen.
Ich möchte daher ermutigen, diese Möglichkeiten stärker zu nutzen. Wer Diskriminierungen erlebt oder Barrieren wahrnimmt, kann sich an mich und mein Büro wenden. Denn je öfter Rechte eingefordert werden, desto selbstverständlicher wird ihre Einhaltung. Gleichstellung entsteht nicht von selbst, sondern wird nur dann Realität, wenn wir sie gemeinsam durchsetzen.
Autorin:
Christine Steger, Mag.a ist Österreichs Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. Sie berät und unterstützt Personen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen, und macht die Politik auf Missstände aufmerksam. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie Studien durchführen und Verbandsklagen gemäß § 13 des Bundes- Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.
Kontakt
Telefon: 0800 80 80 16
office@behindertenanwalt.gv.at
