Do 29.10.2020, 10:00 Uhr
bis Fr 30.10.2020, 17:00 Uhr

Bedarfsermittlung auf Grundlage der ICF mit Konstantin Schäfer, D-901056

§ 118 SGB IX n.F. formuliert bestimmte Anforderungen an die Instrumente der Bedarfsermittlung. So sollen die Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche der/des Leistungsberechtigten festgestellt werden und der individuelle Bedarf durch eine Orientierung an der ICF erfolgen. In diesem zweitägigen Seminar werden die Elemente einer Bedarfsermittlung sowie die inhaltlichen Komponenten der ICF und deren Einbindung in das SGB IX n.F. vorgestellt. Anhand von Beispielen aus der Praxis der Teilnehmenden wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Die Ent-wicklungen und Instrumente des Landes Bayern werden hierbei berücksichtigt.

Inhalte
● ICF und SGB IX n.F
● Anforderungen des § 118 SGB IX n.F.
● Zielstruktur: Wünsche des Leistungsberechtigten und konkrete, messbare Ziele
● Grundlagen und Komponenten der ICF:
- Körperfunktionen und -strukturen
- Aktivitäten
- Kontextfaktoren
- Teilhabe
● Praktische Anwendung der ICF im Rahmen der Bedarfsermittlung

Termin
29.10.2020, 10:00 Uhr bis
30.10.2020, 17:00 Uhr

Leitung
Konstantin Schäfer

Lehrgangsgebühren 350,00 €
Verpflegung ohne ÜN 54,00 €
Verpflegung bei ÜN 72,00 €
Einzelzimmer 58,00 €

Weitere Informationen zu jedem Seminar unter www.lebenshilfe-bayern.de
Email: fortbildung@lebenshilfe-bayern.de