Di 17.04.2018, 09:00-18:00 Uhr

Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung gemäß § 37 B-KJHG - Ein Überblick über die rechtliche Lage und Umsetzung in der Praxis mit DSAin...

Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung gemäß § 37 B-KJHG - Ein Überblick über die rechtliche Lage und Umsetzung in der PraxisEine praxisbezogene Fortbildung für alle Fachkräfte im Bereich des Arbeitsfeldes von Kindern und Jugendlichen. Mit 1. Mai 2013 trat das Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) in Kraft. § 37 B-KJHG, das unmittelbar in allen Bundesländern seit diesem Zeitpunkt gilt und anzuwenden ist. Es regelt die Vorgehensweise der „Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ (in der Praxis auch als sogenannte „Meldepflicht“ bezeichnet) in Ausübung des Berufes von verschiedenen Berufsgruppen, die im Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – sei es in kontinuierlichen Betreuungsund Beratungssituationen oder beispielsweise in einem Ferienlager u. Ä. Obwohl diese Bestimmung seit nun gut zwei Jahren geltendes Recht und somit geltende Berufspflicht ist, besteht unter PraktikerInnen ein anhaltender Bedarf an Information und fachlicher Auseinandersetzung für die Umsetzung in die Praxis.

Ort: JUFA Bruck, Stadtwaldstraße 1, 8600 Bruck
Kosten: 165€