Fr 07.06.2024, 11:00 Uhr
bis Sa 08.06.2024, 16:00 Uhr

Erwachsenenschutzgesetz und Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Salzburg

Menschen mit Behinderungen sind im Alltag häufig mit Diskriminierungen konfrontiert.
Sie erleben Diskriminierungen unmittelbar im Zusammenhang mit ihrer Behinderung oder mittelbar, weil in vielen Lebensbereichen Barrieren existieren und diese eine gleichberechtigte gesellschaftliche Partizipation verhindern.

Rechtlich sind Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen verboten. Die UN-Behindertenrechtskonvention verbietet Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet Österreich zur Umsetzung von Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen zu schützen.

Im nationalen Recht verbieten das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderten-Einstellungsgesetz (BEinstG) die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen dürfen weder im Arbeitsleben noch beim Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen diskriminiert werden.

Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Damit ging eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, um Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit umfassend zu erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen wird auch im Bereich der Personen- und Familienrechte wesentlich gestärkt.

Inhalte:

  • Vorgaben zur Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Rechtliche Grundzüge des BGStG und BEinstG
  • Nationaler und internationaler Rechtsschutz in Fällen von Diskriminierung
  • Grundsätze des Erwachsenenschutzgesetzes
  • Interessenlage der Betroffenen im Mittelpunkt
  • Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie
  • Die vier Säulen der Vertretung: Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung (gewählt, gesetzlich und gerichtlich)
  • Trainerinnen:

    Mag.a iur Nina Eckstein, MA und Steffanie Lager-Zach, Ilse Kotza (Erwachsenenschutz)

    Anmeldung:

    mit Anmeldeformular an: daniela.rammel[at]oeziv.org
    Tel.: 01 513 1535 36